- Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an dem
beschriebenen Tennisprogramm unter Aufsuchen des dort genannten Teilnahmeorts, einschließlich der
Nutzung der dort verfügbaren Sanitäranlagen (WC, Dusche). Die Nutzung weiterer Bereiche der am Teilnahmeort vorhandenen Räumlichkeiten (bspw. Sauna, Solarium, Gerätebereich), kann vom jeweiligen
Betreiber der Anlage von gesondert zu erhebenden Entgelten abhängig gemacht werden. Der Teilnehmer unterliegt der für den jeweiligen Teilnahmeort geltenden Hausordnung.
- An gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Hessen sowie in den
Schulferienzeiten (inkl. Rosenmontag und Brückentage) des Bundeslandes Hessen findet kein Unterricht statt. Eine Unterrichtsstunde entspricht einer Zeitstunde (60 min). Wir bieten für alle Jugendlichen, die über die Sommerferien angemeldet sind, 2 Termine für ein Jugendcamp in den hessischen
Sommerfieren an, wobei 2 Tage (Donnerstag und Freitag in der jeweiligen Campwoche = 6 Stunden) kostenfrei sind. Für die Erwachsenenkurse finden in den hessischen Sommerferien 2 Termine nach
vorheriger Vereinbarung statt.
- Die Kursgebühr wurde als monatlicher Durchschnittsbetrag über ein
Kalenderjahr kalkuliert. Dementsprechend reduziert sich die Kursgebühr nicht an gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Hessen sowie in den Schulferienzeiten des Bundeslandes Hessen. Findet der erste Programmtag vor Ablauf des 14. eines Kalendermonats statt, entsteht für diesen Monat die volle Kursgebühr; findet dieser erst ab Beginn des 15. eines Kalendermonats
statt, steht für diesen Monat die hälftige Kursgebühr.
- Kann ein Teilnehmer – gleich aus welchen Gründen – an dem Tennisprogramm
nicht teilnehmen, reduziert sich hierdurch nicht die Kursgebühr; entsprechende Ausfälle können ausschließlich nach Absprache mit Tennisworld und in Abhängigkeit freier Platzkapazitäten auf
Kulanzbasis nachgeholt werden.
- Teilnehmer können im Einzelfall durch den Trainer von der Unterrichtsstunde
ausgeschlossen werden, wenn der Teilnehmer den Anweisungen des Trainers keine Folge leistet. Kinder müssen in einem solchen Fall, bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich
bleiben. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kursgebühr.
- Die Aufsichtspflicht von Tennisworld bei Kindern beschränkt sich
ausschließlich auf die Dauer der jeweiligen Unterrichtsstunde. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder pünktlich zum Training gebracht und danach pünktlich abgeholt
werden, dass die Kinder informiert sind, den Trainingsbereich nicht zu verlassen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben.
- Das Tennisprogramm läuft auf unbestimmte Zeit. Das Tennisprogramm kann
jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Saisonende gekündigt werden; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Als
Saisonende gelten jeweils folgende Stichtage: Der Ablauf des 30.09. eines Jahres (Ende Sommersaison) sowie der Ablauf des 30.04. eines Jahres (Ende Wintersaison). Der Teilnehmer erkennt an, dass der Umstand, dass der Teilnehmer nicht mehr Mitglied eines mit Tennisworld kooperierenden
Tennisvereins ist (bspw. aufgrund Austritts aus dem bisherigen Verein ohne einen anderen kooperierenden Verein beizutreten) Tennisworld berechtigt, den vorliegenden Vertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen.
- Für den Schnuppermonat und Starterkurs gilt, dass diese automatisch in das
entsprechende Kurssystem überführt werden, falls der Schnuppermonat oder Starterkurs nicht fristgerecht gekündigt wird (Kündigungsfrist innerhalb von 7 Tagen nach der letzten Schnupper- oder
Startereinheit).
- Tennisworld ist berechtigt, dass Kurssystem im laufenden Vertrag bei
Veränderung der Gruppengröße (Kündigung oder Neuzugänge von Trainings-teilnehmern) anzupassen.
- Tennisworld haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies
gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie
ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tennisworld, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich
geraten, keine Wertgegenstände mit in den Trainingsbereich bzw. die Halle zu bringen. Tennisworld übernimmt keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände. Das
Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Tennisworld oder den Betreiber der Anlage zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Tennisworld in Bezug auf die
eingebrachten Gegenstände.
- Die Rechte des Teilnehmers aus und aufgrund dieses Vertrags sind nicht auf
Dritte übertragbar.
- Tennisworld erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem
Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie – soweit zulässig – für Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Teilnehmer und/oder Kontoinhaber angegebenen Daten wie
Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Bankverbindung. Die Verarbeitung jener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die
Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und – soweit
zulässig – Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden,
wird Tennisworld den Teilnehmer über die Rechtsgrundlage hierfür informieren und erforderlichenfalls hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Teilnehmer einholen. Hinsichtlich des Umfangs und
Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzinformationen (www.tennisschule-tennisworld.de oder als Anlage zum Trainingsvertrag)
von Tennisworld verwiesen.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch
für die Ziffer 7. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen lückenhaft, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der bestehenden oder hierdurch entstandenen Lücke gilt eine solche Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich
Zulässigen dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben bzw. gewollt haben würden.
Stand 03/2023